Allgemeine Geschäftsbedingungen der retarget media GmbH
Allgemeines
§ 1 Grundlagen und Geltung
(1) Sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen von retarget media an Kunden, insbesondere die Schaltung von Werbemitteln (links, Banner, u.a.) im Internet auf von retarget media vermarkteten Internetseiten (Websites) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Gültigkeit etwaiger diesen AGB entgegenstehenden AGB des Kunden von retarget media ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch für den Fall, dass solche durch den Kunden übersandt wurden und retarget media diesen nicht widerspricht.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von retarget media schriftlich bestätigt wurden.
(2) retarget media behält sich vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB. Soweit eine Änderung innerhalb eines laufenden Vertragsverhältnisses vorgenommen wird, wird retarget media den Kunden darüber informieren. Die abgeänderten AGB erhalten dann auch für das laufende Vertragsverhältnis Geltung, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote von retarget media sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung durch retarget media erfolgt ist. Die Außendienstmitarbeiter und/oder Vertreter von retarget media sind insoweit nicht vertretungsberechtigt.
(2) An ein Vertragsangebot (Bestellung) ist der Kunde für den Zeitraum von vier Wochen ab Zugang dieses Angebotes bei retarget media gebunden. Wird die Annahme des Angebotes durch retarget media nicht innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, hat der Kunde retarget media nach Fristablauf eine Nachfrist zur Angebotsannahme von zwei Wochen zu setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine schriftliche Annahme durch retarget media, wird der Kunde von seinem Angebot frei.
§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Mindestlaufzeit des mit einem Kunden geschlossenen Vertrags beträgt drei Monate, sofern in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
(2) Eine Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist bis 5 Werktage vor dem gebuchten Kampagnenbeginn kostenlos möglich. Im Falle einer Unterschreitung dieser Frist fallen Gebühren für die Stornierung in folgender Höhe an:
Die Stornogebühren bis inklusive einem Werktag vor Kampagnenbeginn betragen 50% des Netto-Auftragswertes gemäß Buchungsauftrag, jedoch nicht mehr als 2.000 €.
Die Stornogebühren während der Kampagnenlaufzeit betragen 100% des Netto-Auftragswertes gemäß Buchungsauftrag, sofern im Buchungsauftrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die zu zahlenden Stornogebühren.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- über das Vermögen des jeweils anderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- einer der Vertragspartner gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs-verpflichtungen, verstößt und trotz Setzung einer angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Androhung wiederherstellt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Maßgebend sind, soweit keine anderweitige schriftliche Preisvereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist, im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden im Internet von retarget media (www.retargetmedia.de) bekannt gegebene Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(2) Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung ohne Abzug.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist retarget media – unbeschadet der Geltendmachung eines höheren Schadens durch retarget media und eines niedrigeren Schadens durch den Kunden – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
(5) Der Kunde kann gegenüber fälligen Forderungen von Seiten retarget medias nur dann die Aufrechnung erklären, wenn es sich bei seiner Gegenforderung um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
§ 5 Lieferzeiten, Lieferzeit
(1) Die Lieferungen und Leistungen durch retarget media erfolgen schnellstmöglich. Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden. Fristen verlängern sich angemessen um die Zeiten von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, Kommunikationsstörungen im Internet, Energiemangel und ähnliches. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vertragspartnern von retarget media, insbesondere Unterlieferanten, auftreten.
(2) Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von retarget media zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzuges eintreten.
(3) Entsteht dem Kunden aufgrund einer von retarget media zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so ist er – unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verzögerung 0,5%, insgesamt aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Leistung von retarget media, der in Folge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erbracht werden konnte.
§ 6 Leistungen von retarget media
(1) retarget media vermittelt seinen Kunden Werbeflächen auf Websites Dritter zu den mit dem Kunden vereinbarten Konditionen. retarget media übernimmt für den Kunden die komplette Abwicklung des Werbeauftrages.
(2) retarget media sorgt nach der Bestätigung des Werbeauftrags für die Aussendung der Werbemittel gemäß dem Werbeauftrag des Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung des Werbemittels im Internet besteht, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist, nicht.
(3) Erfolgt die Schaltung des vereinbarten Werbemittels auf einer Internetseite, auf der retarget media für andere Kunden Werbemittel geschaltet haben, besteht für den Kunden kein Konkurrenzschutz.
(4) retarget media bietet ein regelmäßiges Reporting über die Erfüllung des eingebuchten Auftrags. Retarget media bedient sich hierzu seines Partners adnologies, Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg.
Mit der Bereitstellung dieser Daten an den Kunden ist die Verpflichtung von retarget media zur Belegung der zugesagten Leistungen zwecks Abrechnung erfüllt. Soweit eine Partei mit der Berechnung nicht einverstanden ist, ist unverzüglich ein schriftliches Verlangen zur Überprüfung an retarget media zu senden.
(5) retarget media gewährleistet dem Auftraggeber, dass die Schaltung nur in rechtlich einwandfreien Umfeldern erfolgt. retarget media wird bei Kenntnis eines nachträglich eintretenden Verstoßes und einer drohenden Beeinträchtigung des Kunden dadurch den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen und das weitere Vorgehen abstimmen. Für nachträglich eintretende Umstände ist retarget media erst ab Kenntnis verantwortlich.
(6) Im Falle der Unterlieferung wird retarget media – soweit möglich und angemessen – eine Nachlieferung entsprechend des mit dem Kunden vereinbarten Auftrags vornehmen.
(7) Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Kunden bzw. von der retarget media gemessenen Medialeistung sind die von der retarget media ermittelten Zahlen maßgebend.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde wird die zur Schaltung der Werbemittel notwendigen Informationen, insbesondere Daten vollständig und rechtzeitig, d. h. spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der Werbeschaltung im Internet, zur Verfügung stellen.
Bei nicht vollständiger und/oder verspäteter Zurverfügungstellung oder im Falle einer nachträglichen Änderung der Werbemittel durch den Kunden ist retarget media von der Verpflichtung zur Schaltung der vereinbarten Werbemittel um die Zeit der Verzögerung und unter Hinzurechnung einer Bearbeitungszeit von weiteren drei Kalendertagen ab Zurverfügungstellung ordnungsgemäßer Daten befreit.
(2) Der Kunde hat die technische Verfügbarkeit der Links und der damit verbundenen Internetseiten, auf die die vereinbarten Werbemittel Bezug nehmen, sicherzustellen.
Darüber hinaus ist er verpflichtet, von allen retarget media überlassenen Daten Sicherungskopien zu fertigen, die er retarget media auf Verlangen jederzeit unentgeltlich zu überlassen hat.
(3) Bei Einschaltung Dritter (Einbindung eines Agenturservers o. ä.) in die Vertragsabwicklung auf Wunsch des Kunden tritt der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag erst dann in Kraft, wenn retarget media eine schriftliche Abnahme der technischen Einrichtungen des Dritten erklärt hat.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Schaltung der Werbemittel geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (z.B. §9 Mediendienstestaatsvertrag) einschließlich spezifischer Regelungen für spezielle Berufe und Produktgruppen bei der Gestaltung und Erstellung der Werbemittel eingehalten werden.
(5) Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass durch die Schaltung der von ihm gewünschten Werbemittel nicht gegen das Verbot unlauterer und/oder irreführender Werbung gemäß UWG verstoßen und die Bestimmungen der Preisangabenverordnung eingehalten werden.
Besteht der Verdacht solcher Verstöße, behält sich retarget media vor, die Schaltung einzelner Werbemittel, auch wenn sie zuvor durch retarget media bereits geschaltet worden sind, nach billigem Ermessen abzulehnen.
Ein solcher Verdacht ist insbesondere dann gegeben, wenn Dritte die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten retarget media gegenüber geltend machen. Hierüber wird retarget media den Kunden unverzüglich unterrichten.
(6) Der Kunde stellt retarget media von allen möglichen Ansprüchen Dritter sowie von allen diesbezüglichen Rechtsverteidigungskosten frei, die aus der Rechtswidrigkeit von ihm zur Verfügung gestellter Werbemittel oder der von ihm gewünschten Zielseiten resultieren.
§ 8 Urheberrechte
(1) Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber aller für die Schaltung der gewünschten Werbemittel erforderlichen Rechte, insbesondere Urheberrechte, ist. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Bei einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter stellt der Kunde retarget media von allen Ansprüchen, einschließlich Rechtsverteidigungskosten, frei.
(2) Mit Abschluss des Vertrages ist retarget media berechtigt, die dem Kunden zustehenden Rechte zur auftragsgemäßen Schaltung der Werbemittel im Internet zu nutzen.
Insbesondere räumt der Kunde retarget media folgende Rechte ein:
Multimedia- und Onlinerecht;
Senderecht;
Datenbank- und Werberecht;
Recht zur Bearbeitung der Werbemittel zur Schaltung auf den Internetseiten.
(3) retarget media ist berechtigt, hinsichtlich der vorgenannten Rechte (Unter-)Lizenzen einzuräumen und/oder die retarget media eingeräumten Rechte zur Ausübung auf Dritte zu übertragen und diesen Dritten – wie auch den Erfüllungsgehilfen von retarget media – die retarget media vom Kunden zugängig gemachten Daten offenzulegen.
(4) retarget media ist berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte Werbemittel unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu nutzen.
§ 9 Mängelansprüche, Haftung,Verjährung, Abtretung
I. Mängelansprüche
(1) Ist der Gegenstand der vertraglichen Leistung von retarget media mit einem Mangel behaftet, kann retarget media zunächst nur auf Nacherfüllung in Anspruch genommen werden, und zwar nach Wahl von retarget media auf Beseitigung des Mangels oder Neulieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaliger Versuche durch retarget media fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht, sondern nur das Minderungsrecht zu.
(3) Offensichtliche Mängel, insbesondere auch in der Zählung der AdClicks/ AdViews sowie der AdClick Rate hat der Kunde innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Schaltung des betreffenden Werbemittels im Internet bzw. nach Eingang des Zählreports retarget media gegenüber schriftlich anzuzeigen.
Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen jeglicher Art ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Rügeschreibens.
Die Bestimmungen der §§ 377 ff. HGB bleiben unberührt.
(4) Als vertragsgemäße Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur die von retarget media in den Angeboten, Leistungsverzeichnissen oder ähnliche abgegebene Beschreibung, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch retarget media stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
II. Haftung auf Schadensersatz
(1) Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst, sondern außerhalb von diesem am sonstigen Vermögen des Kunden auftreten, sind nur gegeben,
bei Vorsatz auf Seiten von retarget media;
bei grober Fahrlässigkeit von leitenden Angestellten von retarget media;
bei arglistigem Verschweigen von Mängeln durch retarget media;
bei einer Garantie, die jedoch nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Abgabe einer entsprechenden Garantieerklärung in einem Angebot von retarget media, einer Auftragsbestätigung von retarget media bzw. im abgeschlossenen Vertrag selbst vorliegt;
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit von retarget media oder seitens der Erfüllungsgehilfen von retarget media verursacht worden sind, wenn und soweit für solche Schäden die Haftpflichtversicherung von retarget media eintrittspflichtig ist. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt die vorgenannte Einschränkung nicht, vielmehr gilt der nachfolgende Absatz.
(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet retarget media auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter sowie generell bei leichter Fahrlässigkeit, letzterenfalls jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Dies gilt auch für den Fall der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einen Erfüllungsgehilfen von retarget media.
III. Verjährung
Alle Ansprüche wegen Mängeln (Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadenersatz) verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der ersten Schaltung des Werbemittels im Internet.
IV. Abtretungsverbot
Alle Ansprüche gemäß den vorstehenden Absätzen I. und II. stehen ausschließlich den Kunden von retarget media zu und können nicht an Dritte abgetreten werden.
§ 10 Weitere Vorbehalte
(1) retarget media steht das Recht zu, die Vergütungsforderung gegenüber dem Kunden jederzeit an Dritte mit allen damit verbundenen Rechten abzutreten. Falls Rechnungsbeträge, mit deren Zahlung sich der Kunde in Verzug befindet, von retarget media oder einem Zessionar gerichtlich geltend gemacht werden, ist retarget media berechtigt, ohne weiteren Nachweis dem Kunden gewährte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
(2) Technische Änderungen im Rahmen der Schaltung von Werbemitteln im Internet, die durch die Weiterentwicklung der Technik geboten sind, behält sich retarget media vor.
§ 11 Änderung der Bedingungen
Retarget media ist zur jederzeitigen Änderung, Kürzung oder Erweiterung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Retarget media wird auf den Retarget media-Seiten (www.retarget media.de) oder per E-Mail Änderungen der Geschäftsbedingungen mitteilen.
§ 12 Schriftform
Alle Vereinbarungen sind für ihre Wirksamkeit schriftlich zu fixieren. Dies gilt insbesondere für Angebote und Auftragsbestätigungen. Es gelten ausschließlich die dort niedergelegten Angaben. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
§ 13 Allgemeine Geheimhaltungsvereinbarung
Der Auftraggeber sowie retarget media verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung der hier zugrundeliegenden Leistungen erhalten haben, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung der Vertragsbeziehungen hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder die Partei zur Offenbarung gesetzlich verpflichtet ist.
§ 14 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
(1) Für das Verhältnis zwischen retarget media und den Auftraggebern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
(3) Erfüllungsort ist Hamburg
(4) Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Hamburg. Es gilt deutsches Recht.
Reinbek, den 25. Juni 2010